Arbeitsrecht – Sicherheit für Arbeitnehmer und deren Vertretungen

Das Arbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und die Tätigkeiten der Arbeitnehmervertretungen. Zu den Arbeitnehmervertretungen gehören die Gewerkschaften sowie die Betriebsräte. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitgeber steht dabei im Mittelpunkt.


Die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers

Das Arbeitsrecht entwickelte sich mit der Zeit als besonderer Teil der Zivilrechtsordnung, da die Arbeitsbereiche der Menschen einfach zu mannigfaltig, unterschiedlich sind und die Arbeit weder krank machend noch unbezahlt sein soll. Die besondere Schutzbedürftigkeit ist aufgrund dessen gegeben, dass der Arbeitnehmer zudem mehr auf sein Einkommen angewiesen ist als der Arbeitgeber und er sich im Unternehmen den Anweisungen des Arbeitgebers unterordnen muss. Es herrscht ein spezielles Abhängigkeitsverhältnis. Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Sklaventum.


Die Vorschriften

Neben Gesetzen regeln auch Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien die berufliche Tätigkeit der Arbeitnehmer sowohl im Betrieb, in den dazugehörigen Einrichtungen sowie im Namen und auf Rechnung des Unternehmens bei Fremdfirmen und anderen Einrichtungen.
Dieser Teil der Zivilrechtsordnung beinhaltet das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Mindestlohngesetz sowie das Streik- und Tarifrecht und regelt den Urlaub, den Mutterschutz und die Elternzeit. Ein wesentlicher Fokus des speziellen Rechtsgebietes liegt auf der Arbeitszeit sowie der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und deren familiärer Situation.


Der Geltungsbereich


Natürlich kommt es darauf an, in welchem Land und auf welchem Kontinent der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet. Zudem ist für die Anwendung wichtig, um welche Art von Konzern es sich handelt und in welcher Form die Arbeit verrichtet wird. Arbeit kann in einer Filiale, im Mutterkonzern, in einer Zweigniederlassung oder in einem Partnerbetrieb in einem anderen Land verrichtet werden. Der Arbeitnehmer kann im Homeoffice, im Außendienst oder ständig im Betrieb seine berufliche Tätigkeit erledigen. Zudem kommt es darauf an, wo genau im Betrieb gearbeitet und in welcher Position der Betriebshierarchie der Arbeitnehmer seine Arbeit ausführt.


Rechtlich bindende Verträge

Die Kollektivverträge regeln das Einkommen je nach Branche der Arbeitnehmer. Für Arbeitsverhältnisse gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Dann gibt das Arbeitsrecht die Mindeststandards für Arbeitsverträge vor, um die Arbeitnehmer besser abzusichern. Betriebsvereinbarungen werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit

Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Streitfall nicht einigen, kann das Arbeitsgericht zur Entscheidungsfindung angerufen werden. In vielen Ländern gibt es die dreistufige Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass sich die erste Instanz auf Bezirksebene, die zweite auf Landesebene und die dritte auf Bundesebene befindet. Dabei handelt es sich um sogenannte „Urteilsverfahren“. Das heißt, es findet ein Prozess auf Bezirksebene statt, bei dem der Sachverhalt geklärt und zum Abschluss ein Urteil gefällt wird. Auf Landes- und Bundesebene findet ein Beschlussverfahren statt. Das betrifft Streitigkeiten über kollektivvertragliche Regelungen. Diese werden mit einem Beschluss der Gerichte entschieden.

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