Das Familienrecht von mehreren Seiten beleuchtet

Das Familienrecht beinhaltet Themen wie Umgangsrecht mit den Kindern, Unterhaltsregelung, Sorgerecht, Scheidung sowie weitere familienrechtliche Fälle. Zumeist wird ein Familienrechtsanwalt bei einer Scheidung und bei Streitigkeiten bezüglich der leiblichen sowie adoptieren Kinder aufgesucht. Demzufolge geht es um Trennungsunterhalt, Unterhalt für die Kinder und die Einleitung der Scheidung. Mit dem Erstgespräch werden die grundsätzlichen Themen zum Familienrechtsstreit angesprochen und eine etwaige Prognose für den weiteren Verlauf gegeben. Für das Erstgespräch wird in der Regel ein fester Satz vereinbart. So ist es möglich, dass Anwalt und Klient sich erst einmal kennenlernen. Da vertrauliche Themen besprochen werden, sollte die persönliche Ebene ebenso stimmen. Dies wird durch ein Erstgespräch ermöglicht. Zudem wird dem Anwalt die Chance gegeben, sich als professioneller Familienrechtsanwalt vorzustellen und etwaige Unsicherheiten können somit ausgeräumt werden.

Der Familienrechtsanwalt trägt Sorge dafür, dass eine Scheidung so schnell und so sauber wie möglich vollzogen wird. Leider ist dies nicht immer der Fall und manche Fälle arten in einem Art Rosenkrieg aus. Um dies zu verhindern ist es möglich eine Mediation anzusprechen. So mancher Anwalt für Familienrecht bietet dieser direkt im Rahmen absolvierten Weiterbildung an. So wird versucht, die beiden Parteien an einen Tisch zu bekommen, damit grundsätzliche Streitigkeiten für beide Seiten auf einen adäquaten Weg gebracht werden können. Eine Möglichkeit, welche in den vergangenen Jahren immer häufiger genutzt werden, da diese Kosten deutlich günstiger sind als langwierige Streitigkeiten bis zum eigentlichen Scheidungstermin.

Um eine Scheidung mit möglichst wenigen Komplikationen zu vollziehen, benötigt der Anwalt für Familienrecht notwendige Unterlagen und einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation. Dabei geht es im Vorfeld um das Trennungsjahr sowie ob beide Parteien sich einvernehmlich scheiden lassen möchten. Sträubt sich ein Ehepartner, so wird durchaus eine Scheidung erheblich verzögert.

Mit dem Trennungsjahr soll sichergestellt werden, dass beide Parteien sich über diesen konsequenten Schritt klar sind und die Scheidung vollzogen werden kann. Der Staat möchte so sicherstellen, dass es sich nicht um eine kurzfristige Krise handelt. Zumeist sind zusätzlich Kinder betroffen. Mit dem Trennungsjahr wird den Ehepartnern die Zeit gegeben, um eventuell nochmal an ihrer Ehe zu arbeiten bzw. einen Neustart anzustreben. Nach der Familienrechtsprechung ist beim Trennungsjahr einiges zu beachten. Genaue Informationen gibt es beim Familienrechtsanwalt.

In Familienrechtsangelegenheiten geht es im weiteren Sinne um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei fehlendem Unterhalt. Die Erhaltung eines Titels muss im Vorfeld rechtlich anvisiert werden. Für eine Durchführung muss die Voraussetzung nach den Gesetzen erfüllt sein. Fragen der Bestimmung des dauerhaften Aufenthalts werden oftmals zum Zankapfel zwischen den Parteien. Vor allem dann, wenn das Elternteil, bei dem die Kinder leben, weiter wegziehen möchte. Themen, welche dem Familienrecht zuzuordnen sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der ​Kanzlei Wiese & Harbort.

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