Anwalt für Strafrecht - Prozesspartner gegen den Staat

Sollte ein Verbrechen begangen worden sein, schaltet sich zumeist die Staatsanwaltschaft ein, um dieses Verbrechen zu klären um dann auch dementsprechend ein Verfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist hier der Vertreter des Staates in einem strafrechtlichen Prozess und vertritt somit die Interessen der Allgemeinheit. Der Angeklagte, hat natürlich auch das Recht auf einen Verteidiger, der in seinem Interesse mit der Staatsanwaltschaft verhandelt und ggf. in einem Prozess für den Angeklagten Partei ergreift.
Für solche Verteidigungen kommen lediglich Fachanwälte für Strafrecht infrage. Diese sind spezialisiert auf die Besonderheiten der Strafverfolgung und dem allgemeinen Strafrecht und können daher die Interessen bestmöglich und mit allen Mitteln des Gesetzes vertreten. Zu unterscheiden sind die Anwälte für Strafrecht in zwei Gruppen. Zum einen gibt es selbstständige Anwälte, die von dem Angeklagten konsultiert werden können und sich dann überlegen könne, ob sie das Mandat annehmen wollen. So können diese Anwälte eben auch sagen, dass sie an der Vertretung kein Interesse haben oder aus moralischen Gründen keine Vertretung geben wollen. So kann zum Beispiel der brutale Mörder, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch der Täter ist, von dem konsultierten Anwalt abgelehnt werden. Da es allerdings ein Recht gibt, welches für jeden gilt, dass ein Anwalt zu Verteidigung möglich sein muss, gibt es noch eine zweite Gruppe von Strafrechtsanwälten, die sog. Pflichtverteidiger. Diese können das Mandat nicht ablehnen und müssen den Täter zwangsläufig vertreten. Auch wenn der Fall aussichtslos erscheint, muss der Anwalt für Strafrecht in diesem Fall konsequent die Interessen des Täters vertreten. Oftmals geht es dann nur noch um Strafmilderungsgründe oder eventuell bestehende Verfahrensfehler. Einen Freispruch zu erwirken, ist hier oft nicht einmal das Ziel des Verteidigers. Hier geht es einzig und alleine darum, dass jeder ein gerechtes Verfahren verdient hat und dieses eben auch bekommt. Wenn die Tat also zu 100 % bewiesen ist und es sich um eine besonders verwerfliche Tat handelt, kann so ein gerechtes Verfahren eben auch mit einer lebenslangen Haftstrafe beendet werden.


Der Anwalt für Strafrecht ist ein für die Demokratie unumgängliches rechtliches Mittel, welches jedem Menschen zustehen muss, damit ein gerechtes Verfahren gewährleistet werden kann. Dieser Anwalt hat oft die Aufgabe als Gegenpol zur Staatsanwaltschaft zu agieren und die Seite des Angeklagten zu vertreten. Durch diese beiden Pole, namentlich Anwalt und Staatsanwalt, werden zwei extreme Meinungen verkörpert, die den Richter dann in den meisten Fällen zu einem Urteil in der Mitte der beiden Meinungen bewegt. Dieses Urteil soll dadurch also fair werden. Daher ist der Strafrechtsanwalt eine sehr wichtige Person für das deutsche Rechtssystem, der nicht immer einen besonders einfachen Job hat.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte, nachgelesen werden.

 

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