Das Familienrecht und seine umfangreichen Rechtsbeziehungen

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Ein Schwerpunkt ist das Rechtsverhältnis zwischen Ehe und Familie bezüglich der Heirat, Scheidung und des Unterhalts. Weiterhin wird die Rechtsbeziehung zwischen Eltern und Kindern geregelt. Sie betrifft das Sorgerecht und das Vaterschaftsrecht. Man findet hier auch das Recht auf Kindesunterhalt, Vormundschaftsregelungen und die rechtliche Betreuung.

Ehe
Im Familienrecht findet man die gesetzlichen Grundlagen über eine Eheschließung und die Aufhebung, insbesondere durch Scheidung im Mittelpunkt.
In diesem Teil des Gesetzes stehen die rechtlichen Folgen einer Ehe, die Güterrechte und die Auswirkungen einer Trennung. Darunter fallen der Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Kindschaftsrecht
Dieser Teil des Familienrechts enthält Bestimmungen über die Abstammung und die Unterhaltspflicht von allen Verwandten. Hier werden die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber den Kindern geregelt. Zusätzlich wird darin die Vorgehensweise bei einer Adoption behandelt.

Scheidung
Wird eine Ehe geschieden, löst sich der eheliche Güterstand durch den Zugewinnausgleich auf. Das Anfangsvermögen und Endvermögen wird angeglichen.
Im Falle einer Scheidung sind die Ansprüche auf eine Rente und andere Versorgungsleistungen aufzuteilen und auszugleichen. Das geschieht durch einen Versorgungsausgleich.

Unterhalt für Kinder
Kinder haben Anspruch auf Unterstützung durch ihre Eltern, den Kindesunterhalt. Die Höhe ergibt sich durch die Lebensstellung der bedürftigen Person. In diesem Unterhalt ist der gesamte Lebensbedarf zu berücksichtigen. Das schließt die Kosten für die Erziehung und die Ausbildung mit ein. Leider steht in diesem Gesetz keine Bemessungsgrundlage zur Höhe des Unterhalts.

Unterhaltsanspruch
Die Frage stellt sich für den Ehepartner/ - in bei einer Scheidung oder Trennung. Dabei steht der Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt im Mittelpunkt. Leibliche Kinder haben laut Gesetz immer zuerst Anspruch auf Unterhalt. Aus was für einer Beziehung sie stammen, ist dabei unerheblich. Wenn der Unterhalt der Kinder abgesichert ist, steht dem früheren Ehepartner eine Unterhaltszahlung zu. Erst an dritter Stelle kommt der neue Partner.

Vaterschaft
Die Rechtsgebiete Abstammung, Vaterschaft und Namensrecht stehen im Kindschaftsrecht. Die beiden wichtigsten Themen sind das Sorge- und das Umgangsrecht. Die Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Somit ist die Mutterschaft einfach festzustellen. Der Vaterschaftsnachweis ist komplizierter. Es gibt drei Möglichkeiten: Es kann der Mann sein, der bei der Geburt Ehemann der Mutter war, sich zu seiner Vaterschaft bekannt hat oder durch ein Gericht festgestellt wurde.

Vater durch Ehe
Eine gesetzliche Vaterschaft ist per Familienrecht immer dann gegeben, wenn der Mann bei der Geburt mit der Mutter verheiratet war. Das gilt auch, wenn eine Scheidung rechtsanhängig ist. Kann eine Zeugung durch den Ehemann aus bestimmten Gründen ausgeschlossen werden, ist er im rechtlichen Sinn erst mal noch der Vater. Die Vaterschaft kann nur durch eine Vaterschaftsanfechtung beseitigt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann.

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