Der Beruf des Notars und seine Bedeutung

Das Berufsbild des Notars gibt es schon seit sehr langer Zeit und beschreibt eine Person, die Beurkundungen und Beglaubigungen sowie andere Geschäfte und Beweise unterzeichnet und belegt. Werden Geld oder andere Habseligkeiten hinterlegt, ist er auch für die Aufbewahrung zuständig.


Der Notar ist unabhängig und muss immer unparteiisch handeln, was ihn maßgeblich von einem Rechtsanwalt unterscheidet. Die wichtigsten Rechtsgebiete sind außerdem das Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Bei zahlreichen Grundstücksverträgen oder Erbverträgen ist eine notarielle Beurkundung essenziell und vom Staat vorgeschrieben. Testamente können aber müssen nicht durch ihn beglaubigt werden. Treten Fragen auf, ist dieser verpflichtet, diese nach seinem Wissensstand zu beantworten und ohne einen speziellen Grund darf er auch nie eine Amtshandlung verweigern. Sollte er sich allerdings gegen die Aufklärung stehen, kann er sein gesamtes Vermögen verlieren. Betrifft es sein engeres Umfeld, sprich Familie und Bekannte oder ihn selbst, darf er nicht handeln, da er stets unparteiisch handeln muss und dies in solchen Fällen nicht gegeben ist. Wird bei ihm Geld hinterlegt, muss er dieses auf sogenannte Anderkonten legen. Dies dient zur korrekten Aufbewahrung und außerdem hat er eine Urkundenrolle zu führen. Sollte er verhindert sein oder ist für einen bestimmen Zeitraum nicht zur Verfügung, muss für einen Notarvertreter gesorgt werden, der dessen Arbeiten übernehmen kann.


Begonnen hat die Geschichte dieser Berufsgruppe bereits im frühbyzantinischen Reich, denn dort gab es zahlreiche Staatsschreiber, die ähnliche Aufgaben übernehmen mussten. Ab dem 13ten Jahrhundert stieg das Ansehen dieser Berufsgruppe weiter an, da sie nun mit der geistlichen Gerichtsbarkeit in Verbindung gebracht worden ist. Sie zählen seit damals zur städtischen Elite und sind essenziel für die Stadtverwaltung. Schon damals musste man, um in diese Klasse aufzusteigen, gewissen Qualifikationen nachweisen und Prüfungen ablegen, die alles andere als leicht waren.


Heutzutage ist es auch nicht leicht, einer zu werden. Man benötigt ein rechtswissenschaftliches Studium und muss mindestens neun Monate Erfahrung in einer Gerichtspraxis sammeln. Erst danach wird man einem Notar zugeteilt, den man dann bei der Arbeit über die Schulter schauen darf und von ihm lernen kann. Danach muss der Kandidat eine Notariatsprüfung ablegen, die aus zwei Teilprüfungen besteht. Diese Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission, bei der der Präsident, ein Richter und zwei Notare anwesend sind. Schließt man diese Prüfung positiv ab, erfolgt die Ernennung durch das Bundesministerium für Justiz, was einen allerdings noch nicht dazu berechtigt, eine freie Notarstelle anzunehmen. Dafür muss man sieben Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet vorweisen, was natürlich nicht so schnell erledigt ist. Außerdem muss man sich ständig weiterbilden und laufend an Fortbildungen teilnehmen, um so sein Wissen stetig zu erweitern.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Notar Dr. Maximilian Frhr. v. Proff.

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