Was macht der Anwalt für Familienrecht?

Der Anwalt für Familienrecht ist ein Fachspezialist unter den Anwälten. Er beschäftigt sich mit dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschaft-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft. Weiterhin ist er mit dem Verfahrens- und Kosten recht vertraut, dem internationalen Privatrecht sowie der Theorie und Praxis von familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung. Er ist vor allem gerichtlich und außergerichtlich in familienrechtlichen Konflikten aktiv.

Thematisch wird er auch im Fall der Eheschließung und beim Ehevertrag. Er hilft dabei, den Ehevertrag aufzustellen und unterstützte eine Zeit lang auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Paare. Dieser Punkt änderte sich jedoch mit der Ehe für alle. Diesen Punkt regelt jetzt der Anwalt für Scheidung.

Der Anwalt für Familienrecht wird bei Sorge- und Umgangsrechtes aktiv. Ab dem 14. Lebensjahr wird der Wille des Kindes mit einbezogen und muss vor Gericht angehört werden. Er regelt die Vermögensfragen im Falle einer Scheidung. Meist landet die Aufteilung des Vermögens vor Gericht. Der Anwalt für Familienrecht versucht, das Vermögen zu schützen und eine gerechte Verteilung zu erwirken. Er versucht auch den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich zu erreichen. Für Familienrecht ist Dr. Strecker & Hane GbR Ihr Ansprechpartner. 

Der Anwalt hat eine Mediatortätigkeit. Er kann als 3. unabhängige Person mit einbezogen werden. Für beide Ehegatten versucht, er eine gemeinschaftliche und faire Lösung zu erwirken. Der Familienanwalt benötigt jedoch dafür ein Zertifizierungsprogramm, das er durchlaufen haben muss. Ansonsten kann er nicht als Mediator tätig sein.

Fachanwalt für Familienrecht benötigt ein juristisches Studium. Dieses läuft in verschiedenen Phasen ab. In der 1. Phase wird eine Theoriearbeit zum Abschluss erstellt. Es ist der Start des Jurastudiums, das in 9 Semestern durchlaufen wird. In der 2. Phase wird der Familienanwalt zum Halbjuristen. Es ist der Abschluss des 1. Staatsexamens, das aus 5-7 schriftlichen Klausuren besteht. Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht werden thematisiert. In der 3. Phase befindet sich die Praxiszeit. Der zukünftige Anwalt muss ein 2-jähriges Referendariat absolvieren und bei verschiedenen Gerichten tätig sein. In dieser Zeit sammelt er vor allem Praxiserfahrung. In der 4. Phase wird er zum Volljuristen. Der Abschluss der 4. Phase ist das 2. Staatsexamen. Die Prüfung wird von Justizbeamten durchgeführt und es eine reine Staatsprüfung. Hat der Halbjurist die Prüfung bestanden, wird er zum Volljuristen. In der 5. und letzten Phase erfolgt die Spezialisierung. In diesem Fall kann er sich als Familienanwalt initialisieren und erhält seinen Fachanwaltstitel.

Um den Fachanwaltstitel zu erhalten muss er 120 Fälle in dem zukünftigen Rechtsfeld bearbeitet haben. 

Die Hälfte dieser Fälle muss aus gerichtlichen Verfahren bestehen. Erst dann kann sich der Anwalt als Fachanwalt für Familienrecht bezeichnen.

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