Das Mietrecht aus Sicht des Mieters

Privatpersonen können es sich häufig finanziell nicht leisten eine Wohnung direkt als Eigentum zu kaufen. Für sie besteht nur die Möglichkeit die Wohnung von einem Vermieter für einen gewissen Zeitraum zu nutzen. Dies wird als Miete bezeichnet, bei der der Mieter dem Vermieter monatlich einen Mietzins überweist und im Gegenzug die Mietobjekte bewohnen darf. So wird zum Beispiel häufig vorgeschrieben, dass bei Auszug aus dem Mietobjekt eine Renovierung vorgenommen werden muss. Das Mietrecht sagt hierbei jedoch klar aus, dass sämtliche Gebrauchsspuren der Wohnung durch den Mietzins abgegolten werden. Diese und andere Regelungen werden im Mietrecht erläutert. Im Folgenden sollen dabei einige Kernpunkte des Mietrechts erklärt werden. 

Kündigungsfristen   

Ein Kerngebiet im Mietrecht sind die Kündigungsfristen. Da einem Mieter nicht zugemutet werden kann innerhalb kürzester Zeit eine neue Wohnung zu finden steht ihm eine Kündigungsfrist zu. Dies betrifft sowohl die Kündigung seitens des Mieters, als auch des Vermieters. Die Frist beträgt hierbei regelmäßig drei Monate und kann vom Vermieter nicht zu Ungunsten des Mieters verlängert werden. Die Kündigungsfrist ist seitens des Vermieters ist zudem von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig. Besteht das Mietverhältnis bereits länger als 5 Jahre so verlängert sich die Kündigungsfrist seitens des Vermieters auf sechs Monate. Fristlose Kündigungen sind nur in groben Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise wenn die Miete mehrfach nicht gezahlt wurde, oder das Mietobjekt durch den Mieter stark beschädigt wurde. Selbst in diesen Fällen sind die Rechte des Vermieters jedoch eingeschränkt, da eine Räumung der Wohnung als finaler Schritt mit einem hohem Zeitaufwand verbunden ist.   

Die Mieterhöhung   

Eine weitere wichtige Regelung im Mietrecht ist die er Erhöhung der Miete. Vermieter haben natürlich die Absicht einen möglichst hohen Profit aus der Vermietung der eigenen Räumlichkeiten zu erwirtschaften. Ihnen ist es jedoch keine freie Festlegung der Miethöhe gestattet. Sie müssen auf den allgemeinen Mietspiegel Rücksicht nehmen und beachten, wie hoch die Mieten in der Umgebung sind. Mieten können allerdings erhöht werden, wenn Modernisierungsmaßnahmen stattgefunden haben. Hierzu zählen vor allem die Verbesserung der Wärmeeffizienz und die damit verbundenen kostensenkenden Maßnahmen für den Mieter. Der Gesetzgeber unterstützt diese Modernisierungsmaßnahmen zudem finanziell und möchte damit den Umweltschutz fördern.   

Mietminderungen durch den Mieter   

Die Miete kann allerdings nicht nur durch den Vermieter einseitig erhöht werden. Auch der Mieter hat das Recht bei Vorhandensein von Mängeln die Miete zu reduzieren. Das Mietrecht sieht zum Beispiel vor, wenn Baumaßnahmen zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Mieträume führen. Der Mieter kann in solchen Fällen berechtigt sein, die Miete zu reduzieren bis zu einem gewissen Prozentsatz zu reduzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter den Mangel nicht schon vorher kannte.

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