Erbrecht

Das Erbrecht, wie es beispielsweise von Ammermann Knoche Boesing Rechtsanwälte Notare Steuerberater angewand wird, beschäftigt sich mit jenen Rechtsnormen, die regeln, was im Fall des Todes mit den Besitztümern einer Person geschieht und gleichzeitig auch wie der Vermögensübergang geschieht und welche Rechte und Pflichten die Erben haben. Dabei gilt, dass das Erbrecht ein subjektives Grundrecht ist. Das bedeutet, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sein Erbe per Testament oder Erbvertrag zu regeln oder auch nicht. Gleichzeitig hat auch der Erbe das Recht, das Erbe anzutreten oder abzulehnen. Je nachdem ob der Erblasser eine sogenannte letztwillige Verfügung verfasst oder nicht, greift entweder diese oder aber die gesetzlich festgelegte Erbfolge. 

Die gesetzliche Erbfolge 

Nach dem Gesetz erben die Angehörigen eines Erblassers und seine Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner. Bei den Verwandten gibt es mehrere Erbordnungen. Nach der ersten Ordnung erben vorrangig die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, Enkel und Urenkel. Sind die nicht vorhanden, erben in zweiter Ordnung die Eltern, die Geschwister und deren Abkömmlinge. Gibt es auch die nicht, erben in dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge und in vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner werden bei der gesetzlichen Erbfolge ebenfalls bedacht. In welcher Höhe sie erben, richtet sich nach dem Güterstand der Partner und nach der Ordnung, in der die verwandten Erbberechtigten stehen. Die Feststellung der gesetzlichen Erbfolge ist also recht kompliziert und kann in der Praxis auch häufig zu Erbstreitigkeiten führen. 

Das Testament   

Jeder Mensch hat das Recht, die gesetzliche Erbfolge auszuschließen und festzulegen, wer seinen Besitz nach seinem Tode erben soll. Dazu muss er nur ein Testament machen, dass allerdings bestimmte formelle und rechtliche Voraussetzungen erfüllen muss. Es kann ganz allein handschriftlich verfasst werden, aber auch von einem Notar. Im Testament können, anders als bei der gesetzlichen Erbfolge auch Auflagen formuliert werden, die mit dem Erbe verknüpft sind.   

Der Pflichtteil   

Der Ehepartner und nahe Verwandte haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe. Er liegt bei der Hälfte des ihnen gesetzlich zustehenden Erbteils. Zwar gibt es in sehr extremen Fällen auch die Möglichkeit, einen Pflichtteil zu entziehen, aber dazu muss der Pflichtteilberechtigte schwerstes Fehlverhalten gezeigt, zum Beispiel dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben.   

Der Erbvertrag  Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag liegt darin, dass der Erbvertrag keine einseitige Willenserklärung darstellt, sondern vom Erblasser und dem Erben gemeinsam abgeschlossen ist. Das bietet den Erben eine höhere Sicherheit dafür, dass er das Erbe im Todesfall auch tatsächlich bekommt und der Erblasser nicht immer wieder neuere Testamente verfasst. Erbverträge kommen deshalb hauptsächlich dann infrage, wenn Firmenvermögen oder andere große Besitztümer zu vererben sind.

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