Baurecht - Was ist das Baurecht?

Es handelt sich bei dem Baurecht um alle Rechte und Normen, welche das Bauen betreffen. Dadurch ist jedes neue Gebäude, jede Fläche oder jedes Bauwerk im Allgemeinen von dem Baurecht betroffen, bevor dieses erbaut wird und während dieses erbaut wird. Die gesamte Planung eines Bauwerks muss demnach im Hinblick auf alle aktuellen Rechte und Normen geschehen. Werden bestimmte Rechte, welche im Recht des Bauens vermerkt sind, nicht beachtet, so handelt es sich um eine illegale Handlung und das Baurecht greift in solch einem Fall. Genauso müssen während der Erbauung eines Gebäudes bestimmte Rechte beachtet werden. Werden Personen, welche an der Erbauung eines Gebäudes beteiligt sind, zum Beispiel unrechtmäßig behandelt oder beziehungsweise arbeiten nicht nach dem geltenden Recht, so wird ebenfalls gegen das Recht des Bauens verstoßen. Grundsätzlich ist dieses Recht in viele unterschiedliche Gesetze und Normen unterteilt. Diese sind in verschiedenen Gesetzesbüchern wiederzufinden. Ebenfalls gelten verschiedene Gerichtsurteile, welche stets beachtet werden müssen. Das Baurecht, wie es bei der Rechtsanwälte Kohlschein, Lütkemeier & Partner vertreten wird, betrifft generell alle Bereiche des Bauens. Dazu zählen auch die Maße eines Gebäudes, die Anzahl der Stockwerke, die Ausrichtung von Fenstern, Balkonen, Türen und weiteren Komponenten sowie der Abstand des Gebäudes zur Grenze des Grundstücks und zu dem nächsten Gebäude.   

In welche Teilbereiche lässt sich das Recht unterteilen?   

Das Baurecht kann generell in den privaten und den öffentlichen Bereich unterteilt werden. Somit regelt der private Bereich alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten am Bau. Hier liegt der Fokus auf den Rechten und Gesetzen, welche im Hinblick auf die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Personen im Bau eines Bauwerks gelten. Das öffentliche Recht ist allerdings noch um einiges komplexer und kann wiederum in weitere Teilbereiche unterteilt werden. Zum einen gibt es das Bauplanungsrecht. Dieses findet sich zunächst im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung wieder. Hier ist die Bauleitplanung ein zentrales Glied und spielt eine wichtige Rolle. Es handelt sich dabei um die wichtigsten Komponenten für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des öffentlichen Baus. Darunter wird zum Beispiel der Städtebau oder der Bau öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Sportstätten verstanden. Die Planung im öffentlichen Bereich ist dabei stets Sache der Städte und Gemeinden. Diese besitzen eine Pflicht zur Bauplanung.   

Darüber hinaus kann in den Teilbereich des Bauordnungsrechts unterschieden werden. Dieses legt den Fokus auf die Anforderungen an das Grundstück, auf welchem gebaut werden soll. Darunter werden alle wichtigen Faktoren, wie die Größe, die Bebaubarkeit, die verkehrsmäßige Erschließung sowie alle weiteren Teilbereiche verstanden. All diese Grundlagen finden sich in den Landesbauordnungen der einzelnen Länder wieder. Allgemein kann gesagt werden, dass hier geregelt wird, wie gebaut werden darf.

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