Verkehrsrecht

Das Rechtsgebiet Verkehrsrecht, auf das sich die MFC Rechtsanwälte - Fachanwälte Melzer, Franken & Coll spezialisiert haben, ist ein besonders umfangreiches. Es umfasst Themen wie die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, Vergehen von Fahrern -Ordnungswidrigkeiten und Straftaten-, aber auch etwa Fragen der Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall.

Insbesondere das Ordnungswidrigkeiten Recht ist Inhabern eines Führerscheins geläufig, zumal die wichtigsten Verhaltensregeln für den Straßenverkehr bereits in der Fahrschule behandelt werden. Doch wegen häufiger Gesetzesänderungen müssen die Fahrer sich nach Erlangung des Führerscheins auf Eigeninitiative auf dem Laufenden halten. In den vergangenen Jahren hat sich etwa das Punktesystem in Flensburg nahezu grundlegend geändert. Die Punkte sind nunmehr insgesamt weniger, die Konsequenzen bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl haben sich geändert und auch die Löschung einmal eingetragener Punkte ist nun unterschiedlich geregelt. Auch die Vergabe von Punkten hat Änderungen erfahren: Vielen wird bereits bekannt sein, dass für das Telefonieren während des Fahrens es einen Punkt gibt in Flensburg neben der Geldbuße, neu hinzugekommen ist jedoch die Ausweitung auf Benutzung von Laptops oder Tablets. Wenn bei Benutzung eines solchen elektronischen Gerätes noch ein Schaden verursacht wird, droht ein Fahrverbot von einem Monat. Neu ist zudem unter anderem, dass man als Autofahrer sein Gesicht nicht verhüllen darf, gleichgültig, ob es sich dabei um eine Burka handelt oder eine Skimütze. 

Ein für Fahrer wichtiges Thema ist zudem das der Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr und das Einhalten von Sicherheitsvorschriften. Den sogenannten "TÜV" betreffend, also die Überprüfung des Kfz durch einen "technischen Überwachungsverein", muss man nur wissen, wann man ihn vornehmen zu lassen hat. In Fragen des ordnungsgemäßen Beförderns von Kindern mit Kindersitzen und Airbag wird es bereits schwieriger ad hoc zu wissen, was gefordert wird. Hier gilt: Im Zweifel die Bedienungsanleitung durchlesen, denn das Einrichten von Babyschalen auf dem Beifahrersitz mit Sicht nach hinten ist nur erlaubt, so steht es auch auf der Anleitung, wenn der Airbag ausgeschaltet ist.  Ein weiterer großer Themenkreis im Verkehrsrecht ist das Verkehrsunfallrecht. Die Frage nach dem Verantwortlichen bei einem Verkehrsunfall hat schon so einige Gerichte beschäftigt und tut es noch, da wegen des Vorhandenseins von mannigfaltigen möglichen Kollisions-Möglichkeiten und der sich ändernden Technik ständig neue Fragen auftauchen, die gesetzlich nicht geregelt sind und von einem Richter entschieden werden müssen. Während früher bei einem Auffahrunfall, wenn also ein Fahrzeug in das Heck eines anderen Fahrzeuges auffährt, immer galt: Der Hintermann ist schuld, werden solche Konstellationen heute differenzierter betrachtet. Hat etwa der Vordermann abrupt gebremst und war der erforderliche Sicherheitsabstand von dem Hintermann eingehalten, ist der Hintermann von der Verantwortung befreit und der Vordermann muss seinen Schaden begleichen. Das Thema Umfang und Höhe des Schadens bei einem Verkehrsunfall ist gleichsam besonders relevant für Teilnehmer des Straßenverkehrs. Selbst Juristen streiten sich oft über Fragen wie wirtschaftlicher Totalschaden, Reparaturschaden, die sogenannte "130%-Regel" und dergleichen. 

Abschließend lässt sich festhalten, dass dem Interessenten und Betroffenen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts sich ein großes Gebiet eröffnet, dass jedoch unter Zuhilfenahme Dritter leicht bewältigt werden kann.

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