Patentanwalt

Ein Patentanwalt ist ein auf die Wahrung ihrer Interessen (geistiges Eigentum) spezialisierter Anwalt auf den Gebieten der Patente, Arbeitnehmererfindungen, Marken, Design, Halbleiterschutzrecht, Gebrauchsmuster Sortenschutzrechte und Lizenzverträge. Patentanwälte sind dazu befähigt, vor dem Patent- und Markengericht aufzutreten.  

Die Besonderheit der Patentanwälte, wie auch GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte, liegt in der Ausbildung des Berufes. Patentanwälte verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium mit anschließender mindestens einjähriger Berufsausübung, die auch im Rahmen einer Dissertation möglich ist. Dem schließt sich die Patentanwaltsausbildung an. Diese erfolgt in bestehenden Patentkanzleien oder bei Patentassessoren in der Industrie für insgesamt 26 Monate. Daran schließt sich das sog. Amtsjahr von 8 Monaten beim deutschen Patent - und Markenamt und dem Patentgericht in München an.  Inzwischen gibt es neben diesem Ausbildungsweg noch alternative Varianten für Mitarbeiter, welche lange in der Industrie als Patentsachbearbeiter gearbeitet haben. In diesen Fällen ist auch ein abgeschlossenes Hochschulstudium nicht mehr zwingend, es reicht auch erfolgreiches Fachhochschulstudium oder ein Berufsakademieabschluss. Die sogenannte erleichterte Zulassung zu den Prüfungen für Patentanwälte ermöglicht es damit auch Quereinsteigern, die Zulassung als Patentanwalt zu erlangen. In jedem Fall muss ein Studium in allgemeinem Recht an einer Universität erfolgen. Die Fernuniversität Hagen bietet hierzu einen passenden Studiengang an. Rein theoretisch ist auch ein erstes juristisches Staatsexamen möglich, doch kommt es in der Praxis eher nicht vor.  Die Patentanwaltsordnung (PAO) und die Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV) legen die Voraussetzungen für die Zulassung als Patentanwalt in allen Einzelheiten fest.  

Zur Arbeit der Patentanwälte zählt die Erarbeitung der Patentschriften für die Anmeldung einer Erfindung bei dem deutschen Patentamt. Dabei sind seine wissenschaftlichen bzw. technischen Kenntnisse so weit wichtig, dass er die Einzigartigkeit der Erfindung so ausführlich und einmalig beschreiben kann, dass es wirklich als neue Erfindung anerkannt wird. Ist ein Patent eingetragen worden, so kümmern sich die Patentanwälte in Absprache mit dem Erfinder um die weltweite Wahrung der Klienten - Interessen. Dazu benötigt er vielerorts einen Korrespondenzanwalt in dem jeweiligen Land. Ähnliches gilt für alle weiteren Gebiete zum Schutze des geistigen Eigentums.  

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Vertretung der Klienteninteressen vor dem Patentgericht. Ebenso wie Rechtsanwälte sind Patentanwälte ein Organ der Rechtspflege. Damit ist er nicht nur seinen Klienten verpflichtet, sondern muss auch die Rechtsordnung achten. Er darf vor Gericht nicht die Unwahrheit sagen.  Außerdem besteht ein privilegiertes Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant, der Staat kann die Patentanwälte nicht zwingen, das Mandantengespräch gegenüber Dritten öffentlich zu machen.  

Für Patentanwälte gibt es zwei Interessenvertretungen, die Patentanwaltskammer und den Bundesverband deutscher Patentanwälte. In der Kammerordnung sind die Vergütungen für Patentanwälte geregelt.  Eine Patentanmeldung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Diese beziehen sich nicht ausschließlich auf den einmaligen Vorgang der Patentbeantragung, sondern schließen jährliche Folgekosten für die Aufrechterhaltung des Patents mit ein.

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