Rechtsanwalt für internationales Erbrecht

Erben will gelernt sein, so sagt es der Volksmund. Doch diese einfache Weisheit hat sich durch den globalen Charakter der heutigen Welt deutlich verändert. War es früher so, dass die meisten Verwandten im direkten Umfeld oder aber in der nächsten Stadt gewohnt haben, sind die Familienverhältnisse nicht mehr so einfach zu überblicken. So wohnt eine Tante etwa in den USA, einen Bruder oder eine Schwester hat es nach Südafrika verschlagen und die Cousine absolviert grade ihr Studium in Australien. Alle diese Konstellationen bedingen im Erbrecht eine gewisse Flexibilität und die einzelnen Regelungen sind nicht immer einfach zu verstehen. Daher ist in einem solchen Fall ein Rechtsanwalt für internationales Erbrecht, wie beispielsweise Rechtsanwältin Susanne Franke, die einzige Chance, um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

Warum einen Anwalt

Die internationale Rechtsprechung im Bereich des Erbrechtes ist komplex, denn es gelten immer die Gesetze des Landes, in welchem der Verstorbene zuletzt Staatsbürger war oder seinen festen Wohnsitz hatte. Allerdings gibt es auch in diesem Zusammenhang diverse Einschränkungen, denn auch die Nationalität einer Person kann eine bedeutende Rolle haben, wenn es um die Inanspruchnahme der Erbschaft geht. Zwischen vielen Staaten bestehen entsprechende Abkommen, wie mit dem Nachlass einer Person zu verfahren ist. Allerdings bieten diese auch nur Richtlinien und keine umfassenden Regelungen für etwaige Sonderfälle, sodass hier tatsächlich nur ein gut ausgebildeter Anwalt den Überblick behalten kann.   

Beispiel für mehr Klarheit

Um die zum Teil recht diffizilen Verhältnisse besser zu veranschaulichen, soll ein Beispiel für mehr Klarheit in dieser Thematik sorgen:  Person A lebt in den USA und ist der leibliche Vater einer Tochter, die deutsche Staatsbürgerin ist. Der Vater besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Bereits an diesem Punkt wird die Angelegenheit deutlich komplexer, denn zum einen ist die jeweils anfallende Erbschaftsteuer in beiden Ländern zu erheben, was das Erbe der Tochter aber deutlich reduzieren würde. Daher muss an diesem Punkt erst eine Einigung gefunden werden, nach welchen Gesetzmäßigkeiten die Besteuerung durchgeführt werden kann, ohne einen erheblichen Nachteil für die Erbin zu schaffen. Sollte der Vater dann auch noch mit einer anderen Frau in den USA ein uneheliches Kind gezeugt haben, so gilt der Gleichstellungsgrundsatz - allerdings nur in begrenztem Maße. Leben beide nämlich getrennt, besteht für den Vater eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Diese würde bei einer Erbschaft aus Deutschland aber nicht mehr erfüllt werden können, dass Kapital und der Besitz, würden aus dem Land geschafft werden. Insofern tritt die unmittelbare Erbfolge ein, die dem unehelichen Kind einen entsprechenden Versorgungsanteil gewährt, der wiederum das Erbe für die Tochter aus Deutschland schmälern würde.  

Rechtsanwalt für internationales Erbrecht hinzuziehen

Allein dieses kurze Beispiel zeigt, dass ein Mensch der kein oder nur ein geringes rechtliches Hintergrundwissen besitzt, an dieser Stelle völlig überfordert wäre. Daher ist das Hinzuziehen eines entsprechenden Anwalts in jedem Fall ratsam, wenn man die eigenen Ansprüche entsprechend absichern möchte. Die jeweiligen Prozesse hierzu können allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, denn letztlich muss zwischen zwei unterschiedlichen Gesetzessystemen verhandelt werden, was bei der Auslegung der Rechtsprechung durchaus Zeit kosten kann. Daher sollte sich der Erbe in Geduld üben und Schrittweise alle Angelegenheiten nach Möglichkeit klären.

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