Arbeitsrecht

Der Schutz der Arbeitnehmerrechte spielt heute in vielen Regionen der Welt eine bedeutende Rolle. Das Gründen von Gewerkschaften, das Recht auf einen angemessenen Lohn und Arbeitszeiten ist dabei zumeist in einem entsprechenden Gesetz des jeweiligen Landes verankert. Dieses wird als Arbeitsrecht bezeichnet und beinhaltet die Gesamtheit aller Vorschriften sowie Pflichten und Obliegenheiten beider Parteien, im Rahmen eines geschlossenen Arbeitsvertrages. Der Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Doch was sind die Grundwesenszüge einer solchen Gesetzgebung und welche Ideen verbergen sich dahinter?  

Die Geburt des Arbeitsrechtes

Die Rechtsprechung und die verbrieften Rechte die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber besitzen, sind in der Geschichte der Menschheit noch jung. Die ersten Dokumente dieser Art stammen aus dem 18. Jahrhundert und wurden aus der Grundlage heraus geschaffen, dass die zunehmenden Todesfälle bei vielen Großprojekten jener Tage, einen unbedingten Schutz der Arbeiter erforderten. Anders als in den Jahrhunderten davor, zeigte die beginnende Industrielle Revolution, dass ein Mensch nur ein Pensum an Arbeit leisten konnte und hier auch entsprechende Bedingungen herrschen müssen, damit die Tätigkeit auch verrichtet werden kann.  Im Laufe der Zeit wurden die einfachen Rechte immer weiter an die Verhältnisse angepasst, sodass bedingt durch die Entwicklung neuer Technik und neuer Verfahren immer weitergehende Schutzsysteme für Angestellte und Arbeiter geschaffen wurden. Heute ist das entsprechende Recht in den Ländern, in denen es in vollem Umfang umgesetzt wird, universell und betrifft alle Berufsgruppen und Menschen uneingeschränkt.  

Es ergeben sich Pflichten

Durch dieses Recht ergeben sich aber auch Pflichten, die von beiden Seiten zu erfüllen sind. So muss der Arbeitnehmer zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass seine Arbeit den Anforderungen des Unternehmens oder des Arbeitgebers entspricht, während der Arbeitgeber die Umsetzbarkeit der Anforderungen ermöglicht, in dem er entsprechendes Material zur Verfügung stellt oder aber für einen ausreichenden Arbeitsraum mit den notwendigen Arbeitsmitteln sorgt. Diese recht bescheiden anmutenden Regelungen sind der Grundstein für die Rechtsprechung, denn ein Mensch muss keine Arbeit ausführen, die für ihn aufgrund der Umstände als unzumutbar gilt. Das Recht verbietet dies auch strikt, sodass auch die Sicherheit der Arbeit sowie eine ausreichende Versorgung im Ernstfall durch den Arbeitgeber gewährleistet sein müssen.  Neben den umfangreichen Pflichten, die ein Arbeitgeber durch das Recht genießt, gibt es auch Rechte, die er aus diesem ableiten kann. Bei Verstößen von Arbeitnehmern gegen die Vorschriften des Arbeitsgebers kann er eine Abmahnung aussprechen oder gar eine Entlassung durchführen. Zudem regeln sich aus dem Gesetz heraus auch beiderseitige Schadensersatzansprüche, sofern diese durch den Arbeitsalltag zustande gekommen sind.   

Menschenrechte inbegriffen

Die meisten sich in Kraft befindlichen Gesetzgebungen dieser Art binden in die Rechtsprechung auch die unveräußerlichen Menschenrechte mit ein, sodass hier die Grundlagen der Menschlichkeit und des Humanismus auch für die Arbeitswelt gelten. Darunter fällt zum Beispiel das Verbot der Zwangsarbeit oder die Bindung des Arbeitnehmers über unzulässige Klauseln, die es ihm ohne erhebliche Repressalien nicht möglich machen, seine Anstellung von selbst aufzugeben. 

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